Wissenswertes
Was bedeutet … ?
Einige Begriffe, die vielen Patienten geläufig, aber doch unklar sind:
Arzneimittel sind in Österreich ausschließlich in Apotheken, bzw. hausapothekenführenden Ärzten zu erhalten. Die Grenze zwischen Arzneimittel und Nichtarzneimittel wird von der Gesundheitsbehörde festgelegt und richtet sich nach Art und Menge der enthaltenen Inhaltsstoffe. Arzneimittel, die in Supermärkten erhältlich sind, enthalten meist nur einen geringen Bruchteil der in "echten" Arzneimitteln enthaltenen Inhaltsstoffe und sind aus diesem Grunde meist ohne Wirkung und überdies noch zu teuer.
Rezeptpflicht heißt, daß manche Arzneimittel nur gegen Vorlage eines Rezeptes (Privatrezept) erhältlich sind. Es gibt Medikamente, die man nur einmal pro Rezept, andere wiederum öfters beziehen kann. Ein Rezept muß innerhalb der ersten 4 Wochen eingelöst werden, sonst verliert es seine Gültigkeit. In Österreich sind die Bestimmungen strenger als in manchen Nachbarländern, das ist manchmal ein Nachteil, weil es die Besorgung wichtiger Medikamente unter Umständen erschwert, kann aber auch ein Vorteil für den Patienten sein, wenn es um seine Gesundheit geht. Achtung: die Bezahlung muß selbst erfolgen, es sei denn es handelt sich um ein Kassenrezept. Die Entscheidung, ob ein Präparat rezeptpflichtig ist oder nicht, liegt bei der Gesundheitsbehörde. Manchmal wird auch nicht bloß der Inhaltsstoff als Kriterium genommen, sondern auch die Einschränkung auf eine Anwendung. So ist z.B. Rheumon Salbe rezeptpflichtig, Traumon hingegen rezeptfrei, trotz gleichen Inhaltstoffes.
Die Rezeptgebühr ist Bestandteil des Arzneimittelpreises, ein Selbstbehalt, der für jede auf Krankenkasse bezogene Packung zu zahlen ist. Die Apotheke hebt diesen Betrag ein und führt ihn in voller Höhe an die Krankenkasse ab.
In manchen Fällen spielt das Alter insofern eine wesentliche Rolle, als die Abgabe für bestimmte Medikamente nur für Kinder bis zum 2. bzw andere bis zum 14. Lebensjahr auf Rechnung der Krankenkasse erlaubt ist.
Manche Präparate dürfen nur von bestimmten Fachärzten auf Rechnung der Krankenkasse verschrieben werden. Andere Ärzte können zwar auch diese Präparate verschreiben, diese müssen aber dann vom Chefarzt bewilligt werden.
Dieser Vermerk kann bei manchen Präparaten auf dem Rezept vom Arzt angebracht werden, um dem Patienten den Weg zum Chefarzt zu ersparen. Wichtig ist, daß es sich dabei um bestimmte Arten von Indikationen handelt.
Sind Hilfsmittel zu Pflege und Behandlung von Kranken (Elastische Binden, Katheter, Spritzen, Nadeln, Dekubitusversorgung etc). Diese Heilbehelfe können nur teilweise in der Apotheke bezogen werden, oft ist dafür der Bandagist zuständig oder die Abgabe erfolgt gleich direkt von der Krankenkasse. Für manche Personen ist das ein ziemlich mühsames Unterfangen, da es nur einige wenige Abgabestellen der Krankenkassen gibt.
Es gibt einen Selbstbehalt pro Verordnung und Erkrankung. Es gelten die gleichen Befreiungsgrenzen wie bei der Rezeptgebühr.
Die bisherige Regelung , bei der sich der Patient um die Bewilligung eines Präparats, welches von der Krankenkasse nicht bezahlt wird, selber kümmern mußte, ist ausgelaufen. Stattdessen kann der Arzt dies selber erledigen, das heißt, er sucht bei der Krankenkasse um Bewilligung selber an, der Patient kann sich den Weg ersparen In manchen Fällen ist es auch so, daß die Kontrolle erst im nachhinein erfolgen wird.
Hier werden die Kosten von der jeweils zuständigen Krankenkasse übernommen, meist ist ein Selbstbehalt (Rezeptgebühr) pro verschriebener Packung zu bezahlen. Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte € 662,99* für Alleinstehende oder € 1030,23* für Ehepaare nicht übersteigen, sind von der Bezahlung der Rezeptgebühr befreit. Diese Beträge erhöhen sich für jedes Kind um € 67,15*
(*Stand 2011)
Drogenabhängige Patienten können Ersatzmittel zu festgelegten Zeiten in der Apotheke einnehmen. Der Patient, der versucht, von Suchtmitteln und von "der Spritze" wegzukommen, erhält seine tägliche Ration in der Apotheke. Man versucht dabei, die Dosis langsam zu reduzieren, in vielen Fällen kann somit ein Ausstieg aus der Sucht erreicht werden. Der Patient kann dabei oft einer geregelten Arbeit nachgehen und ist nicht auf die Beschaffung von Suchtgift fixiert. Allerdings setzt diese Behandlung viel Willensstärke des Betroffenen voraus. 2009 gab es österreichweit ca. 13.000 Substitutionspatienten.